Terms & Conditions/AGB

Terms & Conditions/AGB

Dryft, Inc.
Stand: August 2026
Fassung: Deutschland/EU

§ 1: Allgemeines & Geltungsbereich

1.1 Die Dryft, Inc., 876 Chimalus Dr, Palo Alto, CA 94306, USA („Dryft“) bietet eine cloudbasierte Softwarelösung an, die KI-gestützte Entscheidungs- und Automatisierungsfunktionen im Beschaffungs- und Bestandsmanagement bereitstellt („Plattform“). Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht die Plattform aus dem Control Tower („Control Tower“) einschließlich der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Module, Schnittstellen und Erweiterungen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Dryft und dem Kunden über die Nutzung der Plattform, einschließlich etwaiger vereinbarter begleitender Leistungen, unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, per durch die (auch formlose) Annahme eines Angebots oder als Rahmenvertrag zustande kommt.

1.3 Das Angebot von Dryft richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit Vertragsschluss versichert der Kunde, Unternehmer zu sein und die erforderliche Vertretungsmacht zu besitzen.

1.4 Spezielle Vereinbarungen (insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung, Zusatzvereinbarung, , SLA, Rahmenvertrag oder eine sonstige Vereinbarung über die Nutzung der Plattform) werden Bestandteil des Vertrages. Dabei gilt im Falle von Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen die folgende Rangfolge, wenn nichts abweichendes vereinbart ist:

  • Die Zusatzvereinbarung oder eine sonstige individuelle Nutzungsvereinbarung;

  • das Angebot;

  • die Leistungsbeschreibung, die Standardvertragsklauseln einschließlich ihrer Anlagen sowie das SLA;

  • diese AGB.

1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn Dryft deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Dryft in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt oder Zahlungen vorbehaltlos annimmt.

§ 2: Vertragsgegenstand

2.1 Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform durch den Kunden, einschließlich etwaiger begleitender Leistungen von Dryft. Der konkrete Leistungs- und Nutzungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Zusatzvereinbarung, der Leistungsbeschreibung und/oder einer sonstigen individuellen Nutzungsvereinbarung zwischen den Parteien.

2.2 Die Funktionalitäten und die Systemvoraussetzungen der Plattform ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

2.3 Die Plattform erlaubt eine Integration mit Systemen von Drittanbietern, insbesondere mit Enterprise-Resource-Planning-Systemen („ERPs“), Kommunikationssystemen (z.B. E-Mail-Systemen) und Datenquellen Dritter (zusammen „Drittanbietertools“). Drittanbietertools werden von dem jeweiligen Drittanbieter unter dessen Vertragsbedingungen bereitgestellt; Dryft ist insoweit nicht Vertragspartei und für Drittanbietertools, ihre Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit nicht verantwortlich und schließt jegliche Haftung für Drittanbietertools aus.

2.4 Für die Erbringung von Leistungen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, diese nutzen oder einschließen („KI-Funktionen“) nutzt Dryft teilweise Sprachmodelle, die von Dritten in deren alleiniger Verantwortung betrieben werden („Drittanbietermodelle“). Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzen Drittanbietermodelle ergeben sich aus der Anlage zu diesen AGB. Für die die Nutzung von Drittanbietermodellen können zusätzliche Bedingungen („Zusätzliche Bedingungen“) gelten, die aus der Anlage ersichtlich sind und für deren Einhaltung der Kunde verantwortlich ist.

2.5 Dryft ist berechtigt, nach eigenem Ermessen zusätzliche Funktionen oder Elemente vor deren allgemeinem Release für alle oder ausgewählte Kunden zugänglich zu machen, die von Dryft als „beta“ gekennzeichnet und in der Regel unentgeltlich bereitgestellt werden („Beta Feature“). Ein Beta Feature kann unvollständig sein und Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten, die seine Leistung, Stabilität und Qualität beeinflussen können. Die Nutzung von Beta Features erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden. Für Beta Features, die Dryft unentgeltlich bereitstellt, übernimmt Dryft keine Gewährleistung. Die Haftung von Dryft ist, außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ausgeschlossen. Dryft ist nicht verpflichtet, ein Beta Feature dauerhaft verfügbar zu machen und kann den Zugang zu dem Beta Featuree jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 5 Tagen beenden.

2.6 Dryft ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Plattform nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Plattform nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist Dryft zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Plattform nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren.

§ 3: Hosting

3.1 Soweit die Parteien die Hosting-Optionen SaaS- oder Dedicated-Hosting vereinbart haben, stellt Dryft dem Kunden die Plattform als technische Infrastruktur auf Servern zur Nutzung am Zugangspunkt des Rechenzentrums von Dryft zur Verfügung („Übergabepunkt der Leistung“). Zur Nutzung der Plattform ist es erforderlich, dass der Kunde über einen eigenen Zugang zum Internet verfügt und über diesen Zugang auf die Plattform am Übergabepunkt der Leistung zugreift.

3.2 Soweit die Parteien die Hosting-Option Self Managed/On Premise-Hosting vereinbart haben, stellt Dryft dem Kunden den zur Installation und Ausführung der Plattform auf dem System des Kunden erforderlichen Code zur Verfügung. Der Kunde darf den Zugang nicht an unbefugte Dritte weitergeben oder. diesen einen Zugang ermöglichen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet Dryft keine Installation auf dem System des Kunden. Der Kunde darf den Code ausschließlich zur vertragsgemäßen Installation und Ausführung der Plattform nutzen. Der Kunde ist berechtigt, eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken (“Sicherungskopie”) vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, die Sicherungskopie als solche zu kennzeichnen und einen Urheberrechtsvermerk zugunsten von Dryft anzubringen. Wird die Plattform dem Kunden zum Download bereitgestellt, ist die Herstellung einer Sicherungskopie nicht zulässig, soweit die Möglichkeit besteht, die Plattform erneut herunterzuladen.

§ 4: Registrierung und Kundenkonto

4.1 Für den Zugriff auf die Plattform kann – je nach Vertragsgestaltung – die Einrichtung eines Kundenkontos erforderlich sein. Der Kunde erhält hierfür von Dryft die erforderlichen Zugangsdaten oder Registrierungsinformationen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit stets aktuell zu halten, insbesondere Adress-, Zahlungs- und Kontaktdaten.

4.3 Der Kunde hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als Dritte gelten dabei nicht die Mitarbeitenden oder Bevollmächtigten des Kunden, die für die Nutzung der Plattform autorisiert sind.

4.4 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung des Kundenkontos ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Berechtigungen erfolgt. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, sofern er diese zu vertreten hat.

4.5 Im Rahmen des Self Managed- oder OnPremise-Hosting kann die Nutzung ohne Kundenkonto erfolgen; in diesem Fall trägt der Kunde die Verantwortung für die Verwaltung der internen Zugriffsrechte und -daten.

§ 5: Service Levels, Verfügbarkeit und Fehlerbehebung

5.1 Die von Dryft geschuldete Verfügbarkeit der Plattform sowie die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten ergeben sich aus dem Service Level Agreement („SLA“).

5.2 Sofern ein SLA nicht vereinbart ist, gilt Folgendes:

(A) Die Plattform ist während der Servicezeiten zu 99 % im Kalendermonatsmittel verfügbar. Eine Verfügbarkeit besteht, wenn alle wesentlichen Funktionalitäten der Plattform bestimmungsgemäß genutzt werden können. Eine vorübergehende Einschränkung der Nutzbarkeit unwesentlicher Funktionalitäten bleibt bei der Bestimmung der Verfügbarkeit unberücksichtigt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten als Servicezeiten Montag bis Freitag, 7:00 – 16:00 Uhr CET, ausgenommen bundesweite gesetzliche Feiertage in Deutschland.

(B) Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn wesentliche Funktionalitäten der Plattform aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich von Dryft liegen, vollständig nicht zur Verfügung stehen. Nichtverfügbarkeit liegt nicht vor, wenn die Plattform aufgrund von Umständen, die Dryft nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg und kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophe, Epidemien und Pandemien), Netzstörungen, Sicherheitsvorfälle oder Angriffe von außen, soweit Dryft diese nicht zu vertreten hat, Fehlbedienung durch den Kunden oder Störungen bei Drittanbietertools oder wegen geplanter Wartungszeiten nach § 5.2 (c) nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist.

(C) Dryft darf den Zugang zur Plattform vorübergehend einschränken, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Dryft wird dem Kunden geplante Wartungszeiten mindestens 3 Tage im Voraus ankündigen. Geplante Wartungszeiten, die bei der Einhaltung der Verfügbarkeit unberücksichtigt bleiben, finden nach Möglichkeit außerhalb der vereinbarten Servicezeiten statt. Insgesamt darf die Dauer geplanter Wartungszeiten 24 Stunden im Monat nicht überschreiten. Wartungsarbeiten, die die vertragsgemäße Nutzung der Plattform nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, darf Dryft jederzeit und ohne Vorankündigung vornehmen.

5.3 Für die Dauer der Test- und Onboardingphase gemäß der Leistungsbeschreinbung gelten die in diesem § 5 oder dem SLA geregelten Service Levels nicht. Während der Test- und Onboardingphase stellt Dryft die Plattform in einem betriebsfähigen Zustand zur Verfügung und bemüht sich, auftretende Fehler oder Störungen zeitnah zu beheben. Da es sich um eine Evaluierungs- und Entwicklungsphase handelt, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit.

5.4 Stellt der Kunde eine Störung oder einen Fehler fest, informiert er Dryft unverzüglich und in nachvollziehbarer Form. Dryft reagiert auf ordnungsgemäße Meldungen zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, mit einer Rückmeldung zu Ursache und den geplanten Maßnahmen.

§ 6: Nutzungsrechte an der Plattform

6.1 Dryft räumt dem Kunden das zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt spätestens mit Beendigung des Vertrages.

6.2 Der Kunde darf die Plattform nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Die Nutzung darf nur im vereinbarten Umfang erfolgen.

6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder den Zugang zu der Plattform zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben; die Plattform zur Entwicklung eigener Leistungen zu nutzen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten haben; Funktionalitäten der Plattform, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und/oder zu nutzen; die Nutzungsrechte an der Plattform an Dritte zu übertragen oder Dritten ohne Zustimmung von Dryft Zugriff auf die Plattform zu gewähren; den Quellcode der Plattform, Algorithmen oder andere Programmbestandteile zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren oder ihre Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig; die mit der Plattform verbundenen Funktionen zur Verwaltung digitaler Rechte oder zum Kopierschutz oder andere Technologien, die der Kontrolle des Zugangs zu der Plattform dienen, zu entfernen, zu umgehen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu verändern; rechtliche Hinweise, insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von Dryft, zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.

§ 7: Pflichten und Verantwortungen des Kunden, Kundendaten

7.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm für die Nutzung der Plattform bereitgestellten Daten, Dokumente, Schnittstellen und Informationen (zusammen „Kundendaten“) vollständig, korrekt und aktuell sind. Dryft haftet nicht für Einschränkungen oder Fehlfunktionen der Plattform, die auf unvollständige, fehlerhafte oder veraltete Kundendaten zurückzuführen sind.

7.2 Dryft ist berechtigt, die Kundendaten während der Vertragslaufzeit in dem für die Erbringung der vertraglichen Leistungen unbedingt erforderlichem Umfang zu nutzen. Der Kunde sichert zu, über diese Rechte zugunsten von Dryft verfügen zu können. Der Kunde bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Kundendaten.

7.3 Der Kunde darf im Rahmen der Nutzung der Plattform nur solche Kundendaten verarbeiten oder speichern, an denen er die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte besitzt und die keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte oder Geschäftsgeheimnisse verletzen. Der Kunde darf die Plattform nicht für rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke verwenden. Insbesondere ist es untersagt, die Plattform in einer Weise zu nutzen, die die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit der Systeme von Dryft beeinträchtigen könnte, oder automatisierte Skripte oder Bots einzusetzen, um Inhalte abzufragen oder Aktionen ohne Zustimmung von Dryft auszuführen.

7.4 Der Kunde stellt Dryft auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte (einschließlich Anbieter von Drittanbietertools) wegen (i) Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Kundendaten oder (ii) der vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden gegen Dryft geltend machen, soweit diese Ansprüche nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Dryft beruhen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

7.5 Um die Leistungen der Plattform für die Zwecke des Kunden während der Vertragslaufzeit fortlaufend zu verbessern und die Qualität des Outputs zu steigern, nutzt Dryft ausgewählte Informationen (Nutzerfeedback, Reaktion auf Vorschläge, Nutzungsinformationen wie Klickpfade und Nutzungsdauer einzelner Inhalte, zusammen „Trainingsinformationen“) für das Training der KI-Funktionen, insbesondere der Vorschlagslogiken. Diese Trainingsinformationen werden nur für das Training der jeweiligen kundenspezifischen Plattform genutzt und nicht mit anderen Kunden geteilt oder für andere Zwecke genutzt.

7.6 Daneben ist Dryft berechtigt, anonyme oder anonymisierte Trainingsinformationen für die Verbesserung der Plattform, insbesondere der KI-Funktionen, zu nutzen, wenn der Kunde dieser Nutzung nicht in Textform widerspricht.

7.7 Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff auf die Plattform zu verhindern und Zugangsdaten sicher zu verwahren.

7.8 Der Kunde verpflichtet sich, Dryft während der Test-, Onboarding - und Nutzungsphase der Plattform in dem erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere die für die Nutzung erforderlichen Daten, Ansprechpartner und Ressourcen bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten ERP- und Stammdaten, die Unterstützung bei deren Interpretation, die Benennung geeigneter Ansprechpartner pro Nutzergruppe und deren regelmäßige Verfügbarkeit während der Laufzeit sowie die Schaffung aller technischen und organisatorischen Voraussetzungen, die für die vertragsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich sind.

7.9 Es obliegt dem Kunden, selbstständig Sicherungskopien der Kundendaten zu erstellen. Soweit Dryft, insbesondere aufgrund der Verpflichtungen als Auftragsverarbeiter Backups herstellt, dienen diese Backups der Wiederherstellung im Falle einer Störung und sind nicht zur dauerhaften Archivierung bestimmt.

§ 8: Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder einer sonstigen individuellen Nutzungsvereinbarung zwischen den Parteien

8.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

8.3 Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nutzungsbasierte Leistungen oder Fremdwährungskosten anfallen, erfolgt die Umrechnung auf Basis des von der Europäischen Zentralbank am letzten Tag des Abrechnungszeitraums veröffentlichten Referenzkurses.

8.4 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit zusätzliche Module oder Funktionserweiterungen („Add-ons“) hinzubuchen. Die Abrechnung zusätzlicher Add-ons erfolgt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Wird ein Add-on im Laufe eines Monats hinzugefügt, wird die Lizenzgebühr für diesen Monat anteilig berechnet. Vereinbarte Rabatte bei Abschluss eines Jahresvertrages gelten auch für nachträglich hinzugebuchte Add-ons, sofern diese nicht nutzungsabhängig vergütet werden.

8.5 Rechnungen werden in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

8.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.7 Dryft ist berechtigt, die nach diesem Vertrag zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen an veränderte Kostenbedingungen anzupassen, insbesondere im Hinblick auf Betriebs-, Infrastruktur-, Personal- oder Lizenzkosten, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen sind dabei gleichermaßen zu berücksichtigen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Erhöht sich die Vergütung um mehr als zehn (10) Prozent, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen.

8.8 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Dryft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche von Dryft, insbesondere der Anspruch auf Ersatz weiterer Verzugsschäden, bleiben unberührt.

§ 9: Gewährleistung

9.1 Für Mängel der Plattform gelten die §§ 536 ff. BGB. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.

9.2 Abweichungen von dem vereinbarten Leistungs- und Funktionsumfang, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Plattform nur unerheblich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.

9.3 Tritt ein Mangel auf, hat der Kunde diesen unverzüglich in Textform an Dryft zu melden. Dryft wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beheben. Die Beseitigung kann nach Wahl von Dryft durch Nachbesserung, Fehlerumgehung oder Bereitstellung einer geänderten Softwareversion erfolgen.

9.4 Dryft übernimmt keine Gewährleistung für die Internetverbindung des Kunden, die kundenseitigen Systemvoraussetzungen, insbesondere die Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Sicherheit der vom Kunden genutzten IT-Infrastruktur sowie die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Drittanbietertools.

9.5 Obwohl Dryft ständig bemüht ist, die Qualität und Zuverlässigkeit der von den KI-Funktionen erzeugten Ergebnisse, insbesondere Vorschlägen („Output“) sicherzustellen, können von künstlicher Intelligenz erzeugten Inhalte naturgemäß in ihrer Qualität und Genauigkeit variieren. Da die KI-Funktionen auf Algorithmen und Vorhersagen basieren und der Output maßgeblich von der Qualität und dem Umfang der durch den Kunden bereitgestellten Daten abhängen, sind die Genauigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit des Output vertraglich nicht geschuldet. Dryft übernimmt insoweit keine Gewähr und haftet nicht für die Genauigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit des Outputs. Es obliegt dem Kunden, zu prüfen, ob der Output für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet ist.

9.6 Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Dryft ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese endgültig fehlgeschlagen ist.

9.7 Eine Minderung der Vergütung darf der Kunde nicht durch einseitigen Abzug von laufenden Zahlungen vornehmen. Ansprüche auf Rückzahlung überzahlter Beträge nach berechtigter Minderung bleiben unberührt.

§ 10: Haftung und Schadensersatz

10.1 Dryft haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

10.2 In sonstigen Fällen haftet Dryft, soweit in Ziffer 10.3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10.3 ausgeschlossen.

10.3 Die Haftung von Dryft für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

10.4 Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere der Mitarbeiter, von Dryft.

10.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Dryft beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Ziffern 10.1 und 10.3.

10.6 Im Falle von Schäden, die dem Kunden durch Mängel, Störungen oder ein sonstiges Fehlverhalten von Drittanbietermodelle entstehen, beschränkt sich die Haftung von Dryft auf die Abtretung etwaiger Ansprüche von Dryft gegen den jeweiligen Drittanbieter, soweit dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen eine Abtretung zulassen.

§ 11: Sperrung des Zugangs und Löschung von Inhalten

11.1 Dryft ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Plattform ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gegen diese AGB, geltendes Recht oder vertragliche Pflichten verstößt, oder wenn Dryft ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat (z. B. zur Wahrung der Systemsicherheit oder zur Vermeidung von Schäden).

11.2 Dryft berücksichtigt bei der Entscheidung über eine Sperrung die berechtigten Interessen des Kunden. Vor einer dauerhaften Sperrung wird der Kunde grundsätzlich über die Gründe informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, es sei denn, eine vorherige Benachrichtigung ist aufgrund der Umstände nicht zumutbar.

11.3 Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird der Zugang nach Wegfall des Sperrgrundes wieder freigegeben. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht reaktiviert werden. Dauerhaft gesperrte Kunden sind von der weiteren Nutzung der Plattform ausgeschlossen.

11.4 Dryft ist berechtigt, Kundendaten, die gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen, zu löschen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb einer von Dryft gesetzten angemessenen Frist selbst entfernt.

§ 12: Vertragslaufzeit; Beendigung des Zugriffs

12.1 Dem Kunden wird die Nutzung der Plattform für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit gestattet.

12.2 Soweit keine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat („Basislaufzeit“). Nach Ablauf der Basislaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens sieben (7) Tage vor Ablauf der Basislaufzeit oder der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird. Ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der initialen oder der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird.

12.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dryft hat insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn

(i) der Kunde zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist, (ii) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, oder (iii) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug ist oder in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der laufenden Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.

12.4 Eine Kündigung muss in Textform erfolgen.

12.5 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet der Zugriff des Kunden auf die Plattform. Kundendaten werden nach Maßgabe der Standardvertragsklauseln gelöscht, wenn die Parteien nicht eine abweichende Aufbewahrungsfrist vereinbart haben oder Dryft aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

12.6 Ist dem Kunden die Plattform im Rahmen eines Self Managed-/On-Premise-Hosting überlassen worden, ist der Kunde nach Ablauf der Vertragslaufzeit verpflichtet, (i) die Nutzung der Plattform unverzüglich einzustellen (ii) die Plattform sowie sämtliche Programmkopien (einschließlich der Sicherungskopie) vollständig und endgültig von seinen Systemen zu löschen sowie (iii) sonstige ggf. von Dryft überlassenen Materialien und Unterlagen auf seine Kosten an Dryft zurückzugeben.

§ 13: Datenschutz und regulatorische Anforderungen

13.1 Soweit Dryft im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist Dryft Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesem Fall schließen die Parteien mit Abschluss des Vertrages die Standardvertragsklauseln in der Anlage ab.

13.2 Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung sonstige regulatorische Anforderungen einschlägig sind (z. B. branchenspezifische IT-Sicherheits- oder Geheimhaltungspflichten), werden diese in gesonderten Vereinbarungen zwischen den Parteien geregelt.

§ 14: Vertraulichkeit

14.1 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieses Vertrages sind alle Informationen, die einer Partei von der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich, elektronisch oder in sonstiger Form übermittelt werden. Dazu gehören insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Daten, Software, Quellcode, Algorithmen, Produkte, Geschäftsstrategien, Preis- und Konditionsinformationen, Kunden- und Lieferantendaten sowie alle sonstigen Informationen, die durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen geschützt sind oder als vertraulich gekennzeichnet sind oder die ihrer Art nach als vertraulich anzusehen sind.

14.2 Keine vertraulichen Informationen sind Informationen,

(a) die der Öffentlichkeit oder der anderen Partei vor der Offenlegung oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt waren oder werden, (b) die eine Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verstoß gegen eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat, oder (c) die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

14.3 Die Parteien verpflichten sich,

(a) vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden, (b) vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitenden und Beauftragten offenzulegen, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und die einer entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen, und (c) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung zu schützen.

14.4 Auf Verlangen der offenlegenden Partei oder bei Beendigung des Vertrages sind alle vertraulichen Informationen, einschließlich etwaiger Kopien oder Aufzeichnungen, unverzüglich zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für die Löschung von Vervielfältigungen der Plattform gelten die Regelungen in 12.6 vorrangig.

14.5 Sofern eine Vertrauliche Information nicht den Anforderungen eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes genügt, unterfällt diese Information dennoch den Vertraulichkeitsverpflichtungen nach diesem Abschnitt.

14.6 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gelten sie zeitlich unbegrenzt.

§ 15: Änderung der Leistungen und AGB

15.1 Dryft behält sich vor, die angebotenen Leistungen sowie diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um (a) bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Entwicklungen Rechnung zu tragen, insbesondere technischen oder rechtlichen Änderungen, (b) neue Funktionen, Module oder Integrationen einzuführen oder (c) die Sicherheit oder Stabilität der Plattform zu gewährleisten. Dryft wird hierbei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

15.2 Änderungen, die den Leistungsumfang der Plattform erweitern oder verbessern, kann Dryft unabhängig von den Voraussetzungen gemäß 15.1 und 15.3 jederzeit einseitig vornehmen.

15.3 Dryft wird dem Kunden Änderungen dieser AGB oder der Leistungen in Textform mitteilen. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten sie als genehmigt. Dryft wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens und auf das bestehende Widerspruchsrecht hinweisen.

15.4 Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen einer solchen Kündigung sind ausgeschlossen.

15.5 Änderungen des Vertragsgegenstands oder der Hauptleistungspflichten, die das Vertragsgefüge insgesamt verändern würden, sind von dieser Änderungsbefugnis ausgenommen. In diesen Fällen bietet Dryft dem Kunden die Fortsetzung des Vertrages zu den geänderten Bedingungen gesondert an.

§ 16: Referenz- und Marketingnutzung

16.1 Dryft ist berechtigt, den Namen, das Unternehmenslogo und eine sachliche Beschreibung der Zusammenarbeit mit dem Kunden zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, etwa auf der Website, in Präsentationen oder in Angeboten.

16.2 Dryft wird dabei sicherstellen, dass die Darstellung sachlich bleibt und keine vertraulichen Informationen des Kunden veröffentlicht werden.

Der Kunde kann einer künftigen Nutzung seiner Marke oder seines Logos aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.

§ 17: Schutz des geistigen Eigentums

17.1 Alle Rechte, insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-, Design- und sonstige Schutzrechte an der Plattform, einschließlich aller Konzepte, Designs, Algorithmen, Dokumentationen und sonstiger urheberrechtlich oder gewerblich geschützter Bestandteile, verbleiben ausschließlich bei Dryft.

17.2 Der Kunde erhält keine Rechte an der Plattform über das in § 6 geregelte Nutzungsrecht hinaus. Änderungen, Erweiterungen oder Bearbeitungen der Plattform dürfen nur durch Dryft vorgenommen werden.

17.3 Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Plattform Feedback, Verbesserungsvorschläge oder sonstige Hinweise zur Plattform übermittelt, darf Dryft diese uneingeschränkt, dauerhaft und unentgeltlich zur Weiterentwicklung der Plattform und ihrer Module sowie der sonstigen Leistungen von Dryft verwenden.

17.4 Outputs sind das Ergebnis der Nutzung der Plattform durch den Kunden. Soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten Daten beruhen, verbleiben die Rechte an diesen Daten beim Kunden.

Die Rechte an den zugrunde liegenden Modellen, Algorithmen, Strukturen und Verfahren verbleiben bei Dryft.

§ 18: Schlussbestimmungen

18.1 Diese AGB sowie alle Verträge zwischen Dryft und dem Kunden unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.

18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf, Deutschland.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

18.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die deutsche Fassung dieser AGB als verbindlich. Eine englische Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken.

Your ERP doesn’t think,

Dryft does.

Your ERP doesn’t think,

Dryft does.

Your ERP doesn’t think,

Dryft does.

Your ERP doesn’t think,

Dryft does.