Dryft, Inc.
Stand: Nov 2025
Fassung: Deutschland/EU
§ 1: Allgemeines & Geltungsbereich
1.1 Die Dryft, Inc., 876 Chimalus Dr, Palo Alto, CA 94306, USA („Dryft") bietet eine cloudbasierte Softwarelösung an, die als Control Tower („Control Tower") dient. Der Control Tower stellt KI-gestützte Entscheidungs- und Automatisierungsfunktionen im Beschaffungs- und Bestandsmanagement bereit. Typische Integrationen erfolgen u. a. mit Enterprise-Resource-Planning-Systemen („ERPs"), E-Mail-Systemen und Datenquellen Dritter („Drittanbietertools").
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen Dryft und dem Kunden über die Nutzung des Control Towers, unabhängig davon, ob der Vertrag über die Website, per Bestellformular/Order Form, Angebot oder Rahmenvertrag zustande kommt.
1.3 Das Angebot von Dryft richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Nutzung ausgeschlossen. Mit Vertragsschluss versichert der Kunde, Unternehmer zu sein und die erforderliche Vertretungsmacht zu besitzen.
1.4 Spezielle Vereinbarungen (z. B. Leistungsbeschreibung/SOW, Auftragsverarbeitung/AVV, SLA, Rahmenvertrag, Nutzungsvereinbarung) werden Bestandteil des Vertrages. Im Widerspruchsfall gehen diese speziellen Vereinbarungen den AGB vor.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn Dryft deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Dryft in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt oder Zahlungen akzeptiert.
1.6 Begriffsgebrauch: Der Begriff „Plattform" umfasst den Control Tower einschließlich etwaiger Module, Schnittstellen und Erweiterungen, sofern in diesen AGB oder der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
§ 2: Vertragsgegenstand
2.1 Der konkrete Leistungsumfang, die Systemvoraussetzungen sowie die Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag zwischen Dryft und dem Kunden, insbesondere aus der dazugehörigen Leistungsbeschreibung (Statement of Work, SOW), Order Form, Angebot, Subscription Agreement, Rahmenvertrag oder sonstigen individuellen Vereinbarungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
2.2 Diese AGB regeln ergänzend die allgemeinen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Nutzung des Control Towers und seiner Module – unabhängig vom jeweils abgeschlossenen Vertragstyp oder der vertraglichen Struktur. Sie gelten somit gleichermaßen für alle zwischen Dryft und dem Kunden geschlossenen Vereinbarungen über die Nutzung des Control Towers.
§ 3: Registrierung und Kundenkonto
3.1 Für den Zugriff auf die Leistungen des Control Towers kann – je nach Vertragsgestaltung – die Einrichtung eines Kundenkontos erforderlich sein. Der Kunde erhält hierfür von Dryft die erforderlichen Zugangsdaten oder Registrierungsinformationen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese während der Vertragslaufzeit stets aktuell zu halten, insbesondere Adress-, Zahlungs- und Kontaktdaten.
3.3 Der Kunde hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als Dritte gelten dabei nicht die Mitarbeitenden oder Bevollmächtigten des Kunden, die für die Nutzung des Control Towers autorisiert sind.
3.4 Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung des Kundenkontos ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Berechtigungen erfolgt. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, sofern er diese zu vertreten hat.
3.5 Sofern Dryft Self-Managed- oder On-Premise-Bereitstellungen ermöglicht, kann die Nutzung ohne Kundenkonto erfolgen; in diesem Fall trägt der Kunde die Verantwortung für die Verwaltung der internen Zugriffsrechte und -daten.
§ 4: Test und Pilotphase
4.1 Sofern die Parteien eine Pilotphase vereinbart haben, ist der Kunde berechtigt, den Control Tower für die Dauer und im Umfang der Pilotphase zu nutzen. Der genaue Leistungsumfang, die Ziele und Laufzeit der Pilotphase ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder SOW.
4.2 Nach Ablauf der Pilotphase endet die Nutzungsmöglichkeit automatisch, sofern die Parteien keine anschließende entgeltliche Vereinbarung über die Nutzung des Control Towers abschließen.
4.3 Eine ordentliche Kündigung während der Pilotphase ist für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.4 Eine kostenlose Testphase wird von Dryft grundsätzlich nicht angeboten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. In diesem Fall gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
§ 5: Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Dryft und dem Kunden kommt durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch schriftliche Annahme eines Angebots oder einer Order Form durch Dryft zustande. Beschreibungen oder Darstellungen der Leistungen, insbesondere auf der Website oder in Marketingunterlagen, stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar.
§ 6: Service Levels, Verfügbarkeit und Fehlerbehebung
6.1 Für die Dauer einer Pilot- oder Testphase gelten die in diesem Paragraphen geregelten Service Levels nicht. Während der Pilotphase stellt Dryft den Control Tower in einem betriebsfähigen Zustand zur Verfügung und bemüht sich, auftretende Fehler oder Störungen zeitnah zu beheben. Da es sich um eine Evaluierungs- und Entwicklungsphase handelt, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit.
6.2 Nach Abschluss der Pilotphase und dem Übergang in den produktiven Betrieb gelten die in einem separaten Service Level Agreement (SLA) festgelegten Verfügbarkeits- und Reaktionszeiten. Sofern kein SLA vereinbart wurde, stellt Dryft den Control Tower mit einer angestrebten monatlichen Verfügbarkeit von 90 % bereit. Geplante Wartungsarbeiten (z. B. für Updates, Sicherheitsmaßnahmen oder Optimierungen) sind hiervon ausgenommen und werden dem Kunden, soweit möglich, mindestens sieben Tage im Voraus angekündigt.
6.3 Nichtverfügbarkeit liegt nicht vor, wenn der Control Tower aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Dryft liegen (z. B. höhere Gewalt, Netzstörungen, Fehlbedienung durch den Kunden oder Störungen bei Drittanbietern wie ERP- oder KI-Diensten), nur eingeschränkt verfügbar ist.
6.4 Stellt der Kunde eine Störung oder einen Fehler fest, informiert er Dryft unverzüglich und in nachvollziehbarer Form. Dryft reagiert auf ordnungsgemäße Meldungen zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, mit einer Rückmeldung zu Ursache und den geplanten Maßnahmen.
§ 7: Nutzungsrechte an der Plattform
7.1 Dryft räumt dem Kunden das zeitlich befristete, widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, den Control Tower im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht erlischt spätestens mit Beendigung des Vertrages.
7.2 Der Kunde darf den Control Tower nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen. Die Nutzung darf nur im vereinbarten Umfang erfolgen.
7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Control Tower oder den Zugang zu dem Control Tower zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, weiterzuverkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben; den Control Tower zur Entwicklung eigener Leistungen zu nutzen, die dieselben oder im Wesentlichen dieselben Funktionalitäten haben; Funktionalitäten des Control Towers, für die ihm keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und/oder zu nutzen; die Nutzungsrechte am Control Tower an Dritte zu übertragen oder Dritten ohne Zustimmung von Dryft Zugriff auf den Control Tower zu gewähren; den Quellcode des Control Towers, Algorithmen oder andere Programmbestandteile zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren oder ihre Funktionen zu untersuchen, außer soweit gesetzlich gemäß § 69d oder § 69e UrhG zulässig; die mit dem Control Tower verbundenen Funktionen zur Verwaltung digitaler Rechte oder zum Kopierschutz oder andere Technologien, die der Kontrolle des Zugangs zum Control Tower dienen, zu entfernen, zu umgehen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu verändern; rechtliche Hinweise, insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von Dryft, zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern.
§ 8: Pflichten und Verantwortungen des Kunden
8.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm für die Nutzung des Control Towers bereitgestellten Daten, Dokumente, Schnittstellen und Informationen vollständig, korrekt und aktuell sind. Dryft haftet nicht für Einschränkungen oder Fehlfunktionen, die auf unvollständige, fehlerhafte oder veraltete Kundendaten zurückzuführen sind.
8.2 Der Kunde darf im Rahmen der Nutzung des Control Towers nur Inhalte und Daten verarbeiten oder speichern, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt sicher, dass durch die Nutzung des Control Towers keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Patent-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte. Der Kunde haftet für alle von ihm oder seinen Nutzern eingestellten oder verarbeiteten Inhalte.
8.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Control Tower nicht für rechtswidrige oder missbräuchliche Zwecke zu verwenden. Insbesondere ist es untersagt, den Control Tower in einer Weise zu nutzen, die die Sicherheit, Stabilität oder Verfügbarkeit der Systeme von Dryft beeinträchtigen könnte, oder automatisierte Skripte oder Bots einzusetzen, um Inhalte abzufragen oder Aktionen ohne Zustimmung von Dryft auszuführen.
8.4 Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff auf den Control Tower zu verhindern, und Zugangsdaten sicher zu verwahren.
8.5 Für die Nutzung von Drittanbietertools oder externen Diensten (z. B. ERP-Systeme, E-Mail-Integrationen, LLMs oder Cloud-Services), die in den Control Tower eingebunden sind, ist der Kunde selbst verantwortlich. Dryft übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Funktionsweise dieser Dienste.
8.6 Der Kunde stellt Dryft auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte (einschließlich Anbieter eingebundener Systeme oder Modelle) wegen (i) der Nutzung der durch den Kunden bereitgestellten Inhalte durch Dryft oder den Kunden oder (ii) der Nutzung des Control Towers durch den Kunden gegen Dryft geltend machen, soweit diese Ansprüche nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Dryft beruhen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
8.7 Der Kunde verpflichtet sich, Dryft während der Pilot-, Einführungs- und Nutzungsphase des Control Towers nach Kräften zu unterstützen und insbesondere die für die Nutzung erforderlichen Daten, Ansprechpartner und Ressourcen bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten ERP- und Stammdaten, die Unterstützung bei deren Interpretation, die Benennung geeigneter Ansprechpartner pro Nutzergruppe und deren regelmäßige Verfügbarkeit während der Laufzeit sowie die Schaffung aller technischen und organisatorischen Voraussetzungen, die für die ordnungsgemäße Nutzung des Control Towers erforderlich sind.
§ 9: Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Vertrag zwischen den Parteien, insbesondere aus dem Angebot, Subscription Agreement, der Leistungsbeschreibung, dem Rahmenvertrag oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen. Sie richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang, der Laufzeit sowie den jeweils gebuchten Modulen oder Funktionen.
9.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
9.3 Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nutzungsbasierte Leistungen oder Fremdwährungskosten anfallen, erfolgt die Umrechnung auf Basis des von der Europäischen Zentralbank am letzten Tag des Abrechnungszeitraums veröffentlichten Referenzkurses.
9.4 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit zusätzliche Module oder Funktionserweiterungen („Add-ons") hinzubuchen. Die Abrechnung zusätzlicher Add-ons erfolgt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Wird ein Add-on im Laufe eines Monats hinzugefügt, wird die Lizenzgebühr für diesen Monat anteilig berechnet. Vereinbarte Rabatte bei Abschluss eines Jahresvertrages gelten auch für nachträglich hinzugebuchte Add-ons, sofern diese nicht nutzungsabhängig vergütet werden.
9.5 Rechnungen werden in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
9.7 Dryft ist berechtigt, die nach diesem Vertrag zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen an veränderte Kostenbedingungen anzupassen, insbesondere im Hinblick auf Betriebs-, Infrastruktur-, Personal- oder Lizenzkosten, Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Kostenerhöhungen und Kostensenkungen sind dabei gleichermaßen zu berücksichtigen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Erhöht sich die Vergütung um mehr als zehn (10) Prozent, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu kündigen.
9.8 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist Dryft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche von Dryft, insbesondere der Anspruch auf Ersatz weiterer Verzugsschäden, bleiben unberührt.
§ 10: Gewährleistung
10.1 Für Mängel des Control Towers gelten die §§ 536 ff. BGB. Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.
10.2 Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, die den Gebrauch des Control Towers nur unerheblich beeinträchtigen, gelten nicht als Mangel.
10.3 Tritt ein Mangel auf, hat der Kunde diesen unverzüglich in Textform an Dryft zu melden. Dryft wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beheben. Die Beseitigung kann nach Wahl von Dryft durch Nachbesserung, Fehlerumgehung oder Bereitstellung einer geänderten Softwareversion erfolgen.
10.4 Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Dryft ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese endgültig fehlgeschlagen ist.
10.5 Eine Minderung der Vergütung darf der Kunde nicht durch einseitigen Abzug von laufenden Zahlungen vornehmen. Ansprüche auf Rückzahlung überzahlter Beträge nach berechtigter Minderung bleiben unberührt.
§ 11: Haftung und Schadensersatz
11.1 Dryft haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.2 In sonstigen Fällen haftet Dryft, soweit in Ziffer 11.3 nicht abweichend geregelt, nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11.3 ausgeschlossen.
11.3 Die Haftung von Dryft für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
11.4 Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere der Mitarbeiter, von Dryft.
11.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Dryft beträgt ein Jahr, außer in den Fällen der Ziffern 11.1 und 11.3.
11.6 Im Falle von Schäden, die dem Kunden durch das Verhalten von Drittanbietern oder externen Diensten (z. B. ERP-, Cloud- oder Kommunikationssysteme) entstehen, beschränkt sich die Haftung von Dryft auf die Abtretung etwaiger Ansprüche von Dryft gegen den jeweiligen Drittanbieter, soweit dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen eine Abtretung zulassen. Das gilt nicht, wenn der Kunde selbst Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters ist. In diesem Fall ist jegliche Haftung von Dryft für solche Schäden ausgeschlossen.
§ 12: Sperrung des Zugangs und Löschung von Inhalten
12.1 Dryft ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum Control Tower ganz oder teilweise vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gegen diese AGB, geltendes Recht oder vertragliche Pflichten verstößt, oder wenn Dryft ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat (z. B. zur Wahrung der Systemsicherheit oder zur Vermeidung von Schäden).
12.2 Dryft berücksichtigt bei der Entscheidung über eine Sperrung die berechtigten Interessen des Kunden. Vor einer dauerhaften Sperrung wird der Kunde grundsätzlich über die Gründe informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, es sei denn, eine vorherige Benachrichtigung ist aufgrund der Umstände nicht zumutbar.
12.3 Im Falle einer vorübergehenden Sperrung wird der Zugang nach Wegfall des Sperrgrundes wieder freigegeben. Eine dauerhaft gesperrte Zugangsberechtigung kann nicht reaktiviert werden. Dauerhaft gesperrte Kunden sind von der weiteren Nutzung des Control Towers ausgeschlossen.
12.4 Dryft ist berechtigt, Inhalte oder Daten des Kunden, die gegen diese AGB oder geltendes Recht verstoßen, zu löschen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb einer von Dryft gesetzten angemessenen Frist selbst entfernt.
§ 13: Vertragslaufzeit; Beendigung des Zugriffs
13.1 Dem Kunden wird die Nutzung des Control Towers für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit gestattet.
13.2 Soweit keine abweichende Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, beträgt die Vertragslaufzeit einen Monat („Basislaufzeit"). Nach Ablauf der Basislaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens sieben (7) Tage vor Ablauf der Basislaufzeit oder der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird. Ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn er nicht spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der initialen oder der verlängerten Laufzeit von einer Partei gekündigt wird.
13.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dryft hat insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn (i) der Kunde zahlungsunfähig wird oder überschuldet ist, (ii) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird, oder (iii) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug ist oder in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit der laufenden Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der der Vergütung für zwei Monate entspricht.
13.4 Eine Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
13.5 Nach Ablauf der Vertragslaufzeit endet der Zugriff des Kunden auf den Control Tower. Inhalte und Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und der vertraglichen Vereinbarungen gelöscht, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur längeren Aufbewahrung besteht.
§ 14: Datenschutz und regulatorische Anforderungen
14.1 Soweit Dryft im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, ist Dryft Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesem Fall schließen die Parteien vor Beginn der Datenverarbeitung eine entsprechende Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (AVV), die Bestandteil dieses Vertrages ist.
14.2 Dryft verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur in dem Umfang, der für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Dryft ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau der Daten zu gewährleisten.
14.3 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für sämtliche personenbezogenen Daten, die er Dryft im Rahmen der Nutzung des Control Towers übermittelt oder zugänglich macht. Der Kunde ist verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber betroffenen Personen zu erfüllen und Dryft nur solche Daten bereitzustellen, deren Verarbeitung nach den anwendbaren Vorschriften zulässig ist.
14.4 Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung sonstige regulatorische Anforderungen einschlägig sind (z. B. branchenspezifische IT-Sicherheits- oder Geheimhaltungspflichten), werden diese in gesonderten Vereinbarungen zwischen den Parteien geregelt.
§ 15: Vertraulichkeit
15.1 „Vertrauliche Informationen" im Sinne dieses Vertrages sind alle Informationen, die einer Partei von der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt werden, unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich, elektronisch oder in sonstiger Form übermittelt werden. Dazu gehören insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Daten, Software, Quellcode, Algorithmen, Produkte, Geschäftsstrategien, Preis- und Konditionsinformationen, Kunden- und Lieferantendaten sowie alle sonstigen Informationen, die ihrer Art nach als vertraulich anzusehen sind.
15.2 Keine vertraulichen Informationen sind Informationen, (a) die der Öffentlichkeit vor oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt waren oder werden, (b) die eine Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat, oder (c) die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
15.3 Die Parteien verpflichten sich, (a) vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden, (b) vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitenden und Beauftragten offenzulegen, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und die einer entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen, und (c) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Offenlegung zu schützen.
15.4 Auf Verlangen der offenlegenden Partei oder bei Beendigung des Vertrages sind alle vertraulichen Informationen, einschließlich etwaiger Kopien oder Aufzeichnungen, unverzüglich zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
15.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gelten sie zeitlich unbegrenzt.
§ 16: Änderung der Leistungen und AGB
16.1 Dryft behält sich vor, die angebotenen Leistungen sowie diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um (a) bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Entwicklungen Rechnung zu tragen, insbesondere technischen oder rechtlichen Änderungen, (b) neue Funktionen, Module oder Integrationen einzuführen, oder (c) die Sicherheit oder Stabilität des Control Towers zu gewährleisten. Dryft wird hierbei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
16.2 Änderungen, die den Leistungsumfang des Control Towers wesentlich erweitern oder verbessern, kann Dryft jederzeit vornehmen. Änderungen, die zu einer nicht nur unwesentlichen Einschränkung führen, erfolgen nur, wenn sie dem Kunden unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen zumutbar sind.
16.3 Dryft wird dem Kunden Änderungen dieser AGB oder der Leistungen in Textform mitteilen. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten sie als genehmigt. Dryft wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens und auf das bestehende Widerspruchsrecht hinweisen.
16.4 Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen außerordentlich zu kündigen.
16.5 Änderungen des Vertragsgegenstands oder der Hauptleistungspflichten, die das Vertragsgefüge insgesamt verändern würden, sind von dieser Änderungsbefugnis ausgenommen. In diesen Fällen bietet Dryft dem Kunden die Fortsetzung des Vertrages zu den geänderten Bedingungen gesondert an.
§ 17: Referenz- und Marketingnutzung
17.1 Dryft ist berechtigt, den Namen, das Unternehmenslogo und eine sachliche Beschreibung der Zusammenarbeit mit dem Kunden zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, etwa auf der Website, in Präsentationen oder in Angeboten.
17.2 Dryft wird dabei sicherstellen, dass die Darstellung sachlich bleibt und keine vertraulichen Informationen des Kunden veröffentlicht werden. Der Kunde kann einer künftigen Nutzung seiner Marke oder seines Logos aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
§ 18: Schutz des geistigen Eigentums
18.1 Alle Rechte, insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-, Design- und sonstige Schutzrechte an dem Control Tower, einschließlich aller Konzepte, Designs, Algorithmen, Dokumentationen und sonstiger urheberrechtlich oder gewerblich geschützter Bestandteile, verbleiben ausschließlich bei Dryft.
18.2 Der Kunde erhält keine Rechte an der Software oder deren Bestandteilen über das in § 7 geregelte Nutzungsrecht hinaus. Änderungen, Erweiterungen oder Bearbeitungen der Software dürfen nur durch Dryft vorgenommen werden.
18.3 Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung des Control Towers Feedback, Verbesserungsvorschläge oder sonstige Hinweise zur Software übermittelt, darf Dryft diese uneingeschränkt, dauerhaft und unentgeltlich zur Weiterentwicklung der Software und ihrer Module verwenden.
18.4 Von Dryft erzeugte Auswertungen, Prognosen oder Reports („Outputs") sind das Ergebnis der Nutzung der Software durch den Kunden. Soweit diese auf vom Kunden bereitgestellten Daten beruhen, verbleiben die Rechte an diesen Daten beim Kunden. Die Rechte an den zugrunde liegenden Modellen, Algorithmen, Strukturen und Verfahren verbleiben bei Dryft.
§ 19: Schlussbestimmungen
19.1 Diese AGB sowie alle Verträge zwischen Dryft und dem Kunden unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, München, Deutschland.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
19.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt die deutsche Fassung dieser AGB als verbindlich. Eine englische Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken.



